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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06 (https://dejure.org/2006,15094)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.11.2006 - 1 M 217/06 (https://dejure.org/2006,15094)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. November 2006 - 1 M 217/06 (https://dejure.org/2006,15094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; LSA-BG § 8 Abs. 1; ; LSA-BG § 15 Abs. 1; ; LSA-LVO § 40; ; LSA-RiG § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; Ansprüche von Richtern und Beamten bei der Vergabe eines Beförderungsamtes ; Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber bei der Bewerbung um ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2006 - 1 L 5/06

    dienstliche Beurteilung, Überbeurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06
    Vorgesetzte Dienststellen dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. zusammenfassend etwa: Urteil vom 7. Juni 1984 - Az.: 2 C 52.82 -, DVBl. 1984, 1221 [m. w. N.]; siehe im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 26. Januar 2006 - Az.: 1 L 5/06 -) jedenfalls dann, wenn - wie hier gemäß § 3 Satz 2 RiG-LSA i. V. m. §§ 15 Abs. 1 BG LSA, 40 LVO LSA - eine besondere auf gesetzlicher Grundlage beruhende Ermächtigung und Zuständigkeitsregelung besteht, dienstliche Beurteilungen, insbesondere hinsichtlich des Gesamturteils, auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens aufgrund eigener Beurteilungsbefugnis überprüfen, aufheben, ändern oder selbst erstellen.

    Dabei entspricht gerade eine über den Bereich eines oder mehrerer beurteilender Dienstvorgesetzter hinausgehende Anwendung gleichmäßiger Beurteilungsmaßstäbe, die sich auch an auf Erfahrungswerten aufbauenden Richtsätzen für die Verteilung durchschnittlicher und über- bzw. unterdurchschnittlicher Gesamturteile orientiert, um eine Vergleichbarkeit dieser Gesamturteile in einem größeren Bereich zu erzielen, dem Zweck der dienstlichen Beurteilung als Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über die weitere Verwendung des Bediensteten und dessen berufliches Fortkommen (so: BVerwG, a. a. O.; siehe im Übrigen auch: Beschluss vom 18. Juli 2000 - Az.: 1 WB 49.00 -, Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 10; Urteil vom 2. März 2000 - Az.: 2 C 7.99 -, NVwZ-RR 2000, 621; Beschluss vom 21. Februar 1980 - Az.: 2 B 95.78 -, Buchholz 237.7 § 104 LBG NW Nr. 1; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Januar 2006 - Az.: 1 L 5/06 - ).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (etwa: Urteil vom 21. August 2003, a. a. O., m. w. N.) entspricht es dem bei der Beförderung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06
    Es handelt sich vielmehr um Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003, 27. Februar 2003 - Az.: 2 C 16.02 -, Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 30. Juni 2006 - Az.: 1 L 4/06 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes kann der Dienstherr innerhalb der durch das einschlägige Gesetzes- und Verordnungsrecht gezogenen Grenzen Verfahren und Inhalt dienstlicher Beurteilungen weitgehend durch Richtlinien festlegen, wobei indes das gewählte Beurteilungssystem gleichmäßig auf alle Beamten und Richter angewendet werden muss, die bei dienstrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und über ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (vgl. etwa: Urteil vom 27. Februar 2003 - Az.: 2 C 16.02 -, Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10 [m. w. N.]).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06
    Der Beamte wie der Richter hat demgemäß gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl unmittelbar nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (so in ständiger Rechtsprechung: BVerwG, zuletzt Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris.web [m. z. N.]).

    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O. [m. w. N.]; siehe im Übrigen: Beschluss des beschließenden Senates vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06
    Es mag hier insoweit dahinstehen, ob sie als eine solche mit "unmittelbarer Außenwirkung gegenüber den Betroffenen" bzw. "unmittelbarer Außenwirkung für Dritte" einer sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und der Garantie effektiven Rechtsschutzes ergebenden Publikationspflicht (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. September 1980 - Az.: I C 52.75 -, BVerwGE 61, 15; Urteil vom 25. November 2004 - Az.: 5 CN 1.03 -, BVerwGE 122, 264 [m. w. N.]) unterliegt.
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06
    Es mag hier insoweit dahinstehen, ob sie als eine solche mit "unmittelbarer Außenwirkung gegenüber den Betroffenen" bzw. "unmittelbarer Außenwirkung für Dritte" einer sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und der Garantie effektiven Rechtsschutzes ergebenden Publikationspflicht (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. September 1980 - Az.: I C 52.75 -, BVerwGE 61, 15; Urteil vom 25. November 2004 - Az.: 5 CN 1.03 -, BVerwGE 122, 264 [m. w. N.]) unterliegt.
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06
    Dabei entspricht gerade eine über den Bereich eines oder mehrerer beurteilender Dienstvorgesetzter hinausgehende Anwendung gleichmäßiger Beurteilungsmaßstäbe, die sich auch an auf Erfahrungswerten aufbauenden Richtsätzen für die Verteilung durchschnittlicher und über- bzw. unterdurchschnittlicher Gesamturteile orientiert, um eine Vergleichbarkeit dieser Gesamturteile in einem größeren Bereich zu erzielen, dem Zweck der dienstlichen Beurteilung als Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über die weitere Verwendung des Bediensteten und dessen berufliches Fortkommen (so: BVerwG, a. a. O.; siehe im Übrigen auch: Beschluss vom 18. Juli 2000 - Az.: 1 WB 49.00 -, Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 10; Urteil vom 2. März 2000 - Az.: 2 C 7.99 -, NVwZ-RR 2000, 621; Beschluss vom 21. Februar 1980 - Az.: 2 B 95.78 -, Buchholz 237.7 § 104 LBG NW Nr. 1; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Januar 2006 - Az.: 1 L 5/06 - ).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06
    Vorgesetzte Dienststellen dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. zusammenfassend etwa: Urteil vom 7. Juni 1984 - Az.: 2 C 52.82 -, DVBl. 1984, 1221 [m. w. N.]; siehe im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 26. Januar 2006 - Az.: 1 L 5/06 -) jedenfalls dann, wenn - wie hier gemäß § 3 Satz 2 RiG-LSA i. V. m. §§ 15 Abs. 1 BG LSA, 40 LVO LSA - eine besondere auf gesetzlicher Grundlage beruhende Ermächtigung und Zuständigkeitsregelung besteht, dienstliche Beurteilungen, insbesondere hinsichtlich des Gesamturteils, auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens aufgrund eigener Beurteilungsbefugnis überprüfen, aufheben, ändern oder selbst erstellen.
  • BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06
    Dabei entspricht gerade eine über den Bereich eines oder mehrerer beurteilender Dienstvorgesetzter hinausgehende Anwendung gleichmäßiger Beurteilungsmaßstäbe, die sich auch an auf Erfahrungswerten aufbauenden Richtsätzen für die Verteilung durchschnittlicher und über- bzw. unterdurchschnittlicher Gesamturteile orientiert, um eine Vergleichbarkeit dieser Gesamturteile in einem größeren Bereich zu erzielen, dem Zweck der dienstlichen Beurteilung als Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über die weitere Verwendung des Bediensteten und dessen berufliches Fortkommen (so: BVerwG, a. a. O.; siehe im Übrigen auch: Beschluss vom 18. Juli 2000 - Az.: 1 WB 49.00 -, Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 10; Urteil vom 2. März 2000 - Az.: 2 C 7.99 -, NVwZ-RR 2000, 621; Beschluss vom 21. Februar 1980 - Az.: 2 B 95.78 -, Buchholz 237.7 § 104 LBG NW Nr. 1; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Januar 2006 - Az.: 1 L 5/06 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06
    Der Antragsteller trägt in dem Parallelverfahren 1 M 216/06 im Übrigen seinerseits vor, dass sich der Präsident des Oberlandesgerichts nicht lediglich "ein fremdes Werturteil" aus einem Beurteilungsbeitrag zu eigen machen dürfe.
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 49.00

    Beurteilung eines Soldaten - Anforderungen an das Begründungsgebot für Änderungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2005 - 1 M 301/05

    Konkurrentenklage, Konkurrentenstreit, Konkurrent, Beurteilung, dienstliche

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - 1 M 12/21

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Generalstaatsanwaltes von Beamten R 3 Z

    Der von der Beschwerde angegebene ungewöhnlich hohe Anteil von knapp 1/3 an Spitzenbewertungen mit ".." und mit 2/3 mit der zweithöchsten Notenstufe ".." in der Besoldungsgruppe R 2 LBesO LSA sowie der noch höhere Anteil an Spitzenbewertungen ... von 7/10 ... in den Besoldungsgruppen R 2 mit Amtszulage und aufwärts LBesO LSA geben schon für sich hinlänglich Anlass zu der Prüfung, ob so genannte Mildefehler (unzulässige "Beurteilungsmilde") allgemein seitens der jeweiligen Beurteiler begangen oder in den anderen Geschäftsbereichen zu strenge Maßstäbe aufgestellt und angewandt wurden ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 M 217/06 -, juris Rn. 22, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 32, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 L 5/06 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es

    Die Ermächtigung der obersten Dienstbehörden durch § 21 Abs. 2 LBG LSA ist hiernach (verfassungs-)rechtlich nicht zu erinnern, zumal in der Rechtsprechung des beschließenden Senates ebenfalls geklärt ist, dass dahinstehen kann, ob Beurteilungsrichtlinien wie Rechtsnormen als eine solche mit "unmittelbarer Außenwirkung gegenüber den Betroffenen" bzw. "unmittelbarer Außenwirkung für Dritte" einer sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und der Garantie effektiven Rechtsschutzes ergebenden Publikationspflicht ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. September 1980 - I C 52.75 -, juris; Urteil vom 25. November 2004 - 5 CN 1.03 -, juris [m. w. N.] ) unterliegen, da einer solchen Veröffentlichungspflicht jedenfalls dadurch Rechnung getragen werden kann, dass sie vollständig im Wortlaut herausgegeben und allen im aktiven Dienst befindlichen Betroffenen - in geeigneter Art und Weise - zur Verfügung gestellt wird ( OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 M 217/06 -, juris Rn. 20 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Ein Beurteilungsbeitrag wird zum einen gemäß Ziffer 6.1 Satz, 6.1 Satz 1 BeurtRL MJ LSA lediglich zur Vorbereitung der Beurteilung eingeholt, ohne das eigene Werturteil ersetzen zu können ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschlüsse vom 28. November 2006 - 1 M 216/06 und 1 M 217/06 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2007 - 1 L 107/07

    Zur Änderung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten nach deren Eröffnung

    Die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. Juni 1984 in dem Verfahren 2 C 52.82 ist insoweit unergiebig, weil sie sich nicht mit der Frage der Berechtigung der Änderung einer dienstlichen Beurteilung durch den zuständigen Beurteiler, sondern vielmehr im Wege einer so genannten Überbeurteilung durch einen weiteren Vorgesetzten (vgl. hierzu auch: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - Az.: 1 M 217/06 -, veröffentlicht bei juris) befasst.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Ein Beurteilungsbeitrag wird zum einen gemäß Ziffer 6.1 Satz, 6.1 Satz 1 BeurtRL MJ LSA lediglich zur Vorbereitung der Beurteilung eingeholt, ohne das eigene Werturteil ersetzen zu können ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschlüsse vom 28. November 2006 - 1 M 216/06 und 1 M 217/06 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - 1 M 17/21

    Organisationsgrundentscheidung; Dokumentationspflicht; Tragfähigkeit einer

    Der von der Beschwerde im vorliegenden sowie in dem Verfahren 1 M 12/21 (a. a. O.) für die Generalstaatsanwaltschaft C-Stadt angegebene ungewöhnlich hohe Anteil von knapp 1/3 an Spitzenbewertungen mit "A" und mit 2/3 mit der zweithöchsten Notenstufe "B" von 28 Beamten in der Besoldungsgruppe R 2 LBesO LSA sowie der noch höhere Anteil an Spitzenbewertungen mit "A" von 7/10 von 10 Beamten in den Besoldungsgruppen R 2 mit Amtszulage und aufwärts LBesO LSA geben schon für sich hinlänglich Anlass zu der Prüfung, ob so genannte Mildefehler (unzulässige "Beurteilungsmilde") allgemein seitens der jeweiligen Beurteiler begangen oder in den anderen Geschäftsbereichen zu strenge Maßstäbe aufgestellt und angewandt wurden ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 M 217/06 -, juris Rn. 22, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 32, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 L 5/06 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 M 222/07

    Zur Passivlegitimation und zur Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruches bei

    Dies ist auch in der Sache nicht zu erinnern (vgl. hiezu: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - Az.: 1 M 217/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
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